Eine Arbeitsgruppe mit je 3 Vertretern der beiden Clubs hat seine Arbeiten abgeschlossen und den Vorständen der beiden Clubs ein Fusionskonzpet vorgelegt. Sollten diese zustimmen muss der Beschluss durch die Generalversammlungen der beiden Vereine bestätigt werden. Diese muss aufgrund der steigenden Covid 19 Ansteckungen im Kanton Zürich schriftlich abgehalten werden.